Epilog

Im Jahr 2010 ist zum Institut für nationale Gedenken (IPN) in Katowice ein Schreiben von Zbigniew Glowka, dem Sohn Marian Glowkas, der während der Intelligenzaktion im Jahr 1940 in Straconka festgenommen worden ist und der bis Ende des Krieges in verschiedenen Konzentrationslagern festgehalten wurde, eingegangen. Basierend auf den beigefügten Materialien und der Expertenmeinung eines Historikers der örtlichen Kommission vom 3. September 2010, wurde ein Verfahren wegen eines Versuches der Ausrottung der polnischen Intelligenz auf dem Terrain, des von den Besatzern gebildeten Regierungsbezirk Kattowitz, eröffnet. (…) Die Inhaftierung der Menschen ohne jegliche rechtliche Grundlage und durch unmenschliche Sklaventreiberei während der Inhaftierung in den Konzentrationslagern ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Strafgesetzbuch von 1997 die Markenzeichen von Artikeln 123 § 2 kk und 124 kk erschöpft. Das Verbrechen erschöpft die Markenzeichen vom Art. 118 § 2 kk. Es besteht darin, Lebensbedingungen geschaffen zu haben, die die biologische Zerstörung bedrohen, weil der Zweck folgte, durch die Freiheitsberaubung und Inhaftierung in dem Konzentrationslager, jedes Mal diese Taten motivierte Gründe für die Nationalität, was aus den Tatsachen hervorgeht, en, dass diese verbrecherische Taten sind nur gegen die Polen angewendet worden, was mit ihrer Nationalität zu tun hat – aus den Ermittlungsdateien.

Im Jahr 2014 wurde die Untersuchung eingestellt. (…) In Bezug auf einige der Täter, Führer und Unterstützer – angesichts der Feststellung, dass das Strafverfahren wegen derselben Tat derselben Person ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, d.h. auf der Grundlage von Art. 17 § 1 Pkt. 7 kpk, Pkt. 5 kpk in Bezug auf Emanuel Schäfer – angesichts des Todes des Täters, d.h. auf der Grundlage der Art. 17 § 1 Pkt. 5 der Strafprozessordnung in Bezug auf die anderen Täter – angesichts ihres Versagens, sie zu entdecken, d.h. auf Grund von Art. 322 § 1 – der Strafprozessordnung – Bestimmungen über die Einstellung der durchgeführten Ermittlungen von Staatsanwältin Ewa Koj.

Wie es aus den für die Ermittlungen gesammelten Unterlagen hervorgeht, hat die Intelligenzaktion einen viel größeren Umfang gehabt, als man ursprünglich angenommen hat. Die Zahl der tatsächlichen Opfer wird auch ca. 5.000 Personen vermutet. Untersuchungen von Jerzy Klistala haben zur Identifizierung von 1.500 festgenommener Personen geführt. Man weiß immer noch nicht, welches Schicksal die übrigen 3.500 Personen, die den deutschen Repressalien ausgesetzt waren, ereilte.